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Mediation gerichtsanhängiger Verfahren

Ein Konflikt kann durch einen Gerichtsprozess zwar rechtlich “geregelt” werden, er wird dadurch aber oft nicht nachhaltig gelöst. Der Ausspruch eines Richters: “Nach einem Urteil ist immer MINDESTENS eine Partei unzufrieden” trifft den Nagel auf den Kopf und macht klar, dass ein Gerichtsurteil für die Parteien oft nicht das gewünschte bzw. erhoffte Ergebnis bringt. Insbesondere wenn dem Konflikt Sachverhalte, Meinungs- oder Auffassungsunterschiede zu Grunde liegen, die im Prozess aus formalen Gründen nicht behandelt werden können, ist abzusehen, dass das Urteil keine Lösung des Konflikts bringen wird.

Für Unternehmen bedeutet ein Gerichtsverfahren darüber hinaus eine langwierige, schwere Unsicherheit sowie zeitliche und finanzielle Belastung mit negativen Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Nicht selten dauern Zivilrechtsverfahren drei bis fünf Jahre oder auch länger, abhängig vom Sachverhalt, Umfang und der Komplexität der Beweismittel sowie vom Instanzenzug. Neben den Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten wird oft übersehen, dass die eigenen internen Kosten durch wiederkehrende Vorbereitungen auf Tagsatzungen, Parteien- und Zeugeneinvernahmen von Mitarbeitern, Erarbeiten von Unterlagen für die Verhandlungen, etc., oft bei weitem höher sind, von keiner Versicherung gedeckt sind, und in jedem Fall selbst zu tragen sind - auch wenn man im Verfahren obsiegt. Wir empfehlen deshalb, auch bei bereits gerichtsanhängigen Verfahren zu prüfen, ob eine Mediation für den aktuellen Fall eine Alternative zum Gerichtsweg sein könnte.

In den vergangen Jahren konnten wir bei zahlreichen gerichtsanhängigen Verfahren gemeinsam mit den Streitparteien konsensuale Lösungen erarbeiten und das Gerichtsverfahren so vorzeitig beenden. So konnte so in vielen Fällen in einem rascheren und kostengünstigeren Verfahren eine Win-Win-Lösung erarbeitet und der Konflikt damit wirtschaftlich und nachhaltig beigelegt werden.

Wie kann ich aus einem Gerichtsverfahren in eine Mediation wechseln?

Wenn beide Parteien dies wollen, können Sie bei einem Zivilrechtsverfahren zu jedem Zeitpunkt gemeinsam entscheiden, im Rahmen einer Mediation an einer Lösung zu arbeiten. Das Gerichtsverfahren wird unterbrochen oder ruhend gemeldet, um Zeit für die Mediation zu haben. Wenn die Mediation erfolgreich beendet wurde, kann für das Verfahren ewiges Ruhen vereinbart werden. Alternativ können Sie auch das Mediationsergebnis in Form eines Vergleichs bei Gericht einbringen, wenn der offizielle Abschluss oder ggf. ein Exekutionstitel wichtig ist. Wenn in der Mediation keine Einigung gefunden wird, kann das Verfahren bei Gericht fortgesetzt werden. Gemäß § 22 Zivilrechts-Mediatios-Gesetz hemmen “der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche”.

Welche Rolle spielt mein Anwalt in der Mediation?

Ihr Anwalt kann am Mediationsverfahren teilnehmen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Anwälte mit Hilfe ihres Verhandlungsgeschicks und ihrer juristischen Kompetenz im Rahmen einer Mediation sehr hilfreich und unterstützend zu einer Einigung zwischen den Parteien beitragen können.

Wie lange dauert eine Mediation? 

Aufgrund freier Vereinbarung von Terminen und Dauer der Sitzungen zwischen den Beteiligten ist es möglich, Mediationen binnen weniger Wochen abzuschließen. Umfangreichere Verfahren können auch mehrere Monate dauern.

Was kostet eine Mediation?

Gerichtsanhängige Verfahren werden üblicherweise in Co-Mediation von einem Mediationsteam durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt zeitabhängig nach Stundensätzen oder Tagessätzen. Das Honorar und die Kostenteilung werden zu Beginn der Mediation vereinbart. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen zu Stundensätzen oder eine grobe Abschätzung der Kosten in Ihrem konkreten Fall.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Oft ist ein Vorgespräch mit einem Mediator hilfreich, um die Chancen und Risiken einer Mediation für Ihren konkreten Fall abzuwägen. Bitte kontaktieren Sie mich - ich nehme mir gerne Zeit um Ihre weiteren Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.